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B196 - Motorradfahren mit Autoführerschein

(Erweiterung der Klasse B auf die Schlüsselzahl 196)

 
Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1:

 

Leichtkrafträder

 

-max. 125 ccm Hubraum

-Motorleistung max. 11kW

-Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg

Schaltgetriebe

Automatik

Voraussetzungen:

 

Mindestens 5 Jahre Besitz des Autoführerscheins

Mindestalter 25 Jahre

 

Die Fahrerschulung kann sowohl auf Schaltgetriebe als auch auf

Automatikgetriebe erfolgen. 

Theorieausbildung:

 

4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht

(gesetzlich vorgeschrieben)

 

Praxisausbildung:

 

5 Fahrstunden á 90 Minuten

(gesetzliche Mindestanforderung)

 

 

-Fahrstunden auf dem Übungsplatz (Grundfahraufgaben)

     Stop and Go

     Schrittgeschwindigkeit geradeaus

     Slalom in Schrittgeschwindigkeit

     Slalom (30 km/h)

     Langer Slalom (30 km/h)

     Gefahrbremsung (50 km/h)

     Ausweichen nach Abbremsen (50 km/h)

     Ausweichen ohne Abbremsen (50 km/h)

     Kreisfahrt

-Überlandfahrt

-Autobahnfahrt

 

 

Theorieprüfung: entfällt

Praxisprüfung: entfällt

 

 

Am Ende der Fahrerschulung bekommt man eine Bescheinigung ausgestellt,

mit der man bei der Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 zur Klasse B eingetragen bekommt.

Vorraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung.

Eventuell sind zusätzliche Fahrstunden nötig.

Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl und damit nur im Inland gültig.

Es wird kein Motorradführerschein der Klasse A1 erworben, somit kann nach 2-jährigem Besitz kein Aufstieg auf Klasse A2 erfolgen.


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