(Erweiterung der Klasse B auf die Schlüsselzahl 196)
Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1:
Leichtkrafträder
-max. 125 ccm Hubraum
-Motorleistung max. 11kW
-Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Voraussetzungen:
Mindestens 5 Jahre Besitz des Autoführerscheins
Mindestalter 25 Jahre
Die Fahrerschulung kann sowohl auf Schaltgetriebe als auch auf
Automatikgetriebe erfolgen.
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
(gesetzlich vorgeschrieben)
Praxisausbildung:
5 Fahrstunden á 90 Minuten
(gesetzliche Mindestanforderung)
-Fahrstunden auf dem Übungsplatz (Grundfahraufgaben)
Stop and Go
Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Slalom in Schrittgeschwindigkeit
Slalom (30 km/h)
Langer Slalom (30 km/h)
Gefahrbremsung (50 km/h)
Ausweichen nach Abbremsen (50 km/h)
Ausweichen ohne Abbremsen (50 km/h)
Kreisfahrt
-Überlandfahrt
-Autobahnfahrt
Theorieprüfung: entfällt
Praxisprüfung: entfällt
Am Ende der Fahrerschulung bekommt man eine Bescheinigung ausgestellt,
mit der man bei der Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 zur Klasse B eingetragen bekommt.
Vorraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung.
Eventuell sind zusätzliche Fahrstunden nötig.
Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl und damit nur im Inland gültig.
Es wird kein Motorradführerschein der Klasse A1 erworben, somit kann nach 2-jährigem Besitz kein Aufstieg auf Klasse A2 erfolgen.
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