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Klasse B 197 - NEU seit April 2021

Im April diesen Jahres wurde der Führerschein

Klasse B197 neu eingeführt.

 

Hier ist es möglich die Fahrausbildung sowie die

praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren und trotzdem eine Fahrerlaubnis zu erwerben, die es erlaubt sowohl Automatik-, als auch Schaltgetriebe-Fahrzeuge zu führen.

 

Bedingung:

Es müssen während der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe durchgeführt sowie eine 15 minütige Testfahrt absolviert werden.

Im Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 197 vermerkt.

 

 

 

Kraftwagen (PKW) mit Schalt- und Automatikgetriebe

 

-zulässige Gesamtmasse 3500kg

-max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer)

-Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse

-Anhänger über 750 kg Gesamtmasse wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

 

Mindestalter 17 Jahre (Begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre

Theorieausbildung:

 

Ersterwerb:

 

12 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Grundwissen

  2 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

 

Erweiterung: (Vorbesitz eines Führerscheines)

 

6 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Grundwissen

2 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

 

 

 

Praxisausbildung:

 

-Übungsfahrten (zum Erlangen der Prüfungsreife),

-sowie 12 gesetzliche Pflichtstunden (Sonderfahrten) zu je 45 Minuten.

5x Überlandfahrt

4x Autobahnfahrt

3x Nachtfahrt

 

Theorieprüfung: erforderlich

Praxisprüfung: erforderlich


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