Im April diesen Jahres wurde der Führerschein
Klasse B197 neu eingeführt.
Hier ist es möglich die Fahrausbildung sowie die
praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren und trotzdem eine Fahrerlaubnis zu erwerben, die es erlaubt sowohl Automatik-, als auch Schaltgetriebe-Fahrzeuge zu führen.
Bedingung:
Es müssen während der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe durchgeführt sowie eine 15 minütige Testfahrt absolviert werden.
Im Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 197 vermerkt.
Kraftwagen (PKW) mit Schalt- und Automatikgetriebe
-zulässige Gesamtmasse 3500kg
-max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer)
-Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
-Anhänger über 750 kg Gesamtmasse wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Mindestalter 17 Jahre (Begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre
Theorieausbildung:
Ersterwerb:
12 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Grundwissen
2 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Erweiterung: (Vorbesitz eines Führerscheines)
6 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Grundwissen
2 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxisausbildung:
-Übungsfahrten (zum Erlangen der Prüfungsreife),
-sowie 12 gesetzliche Pflichtstunden (Sonderfahrten) zu je 45 Minuten.
5x Überlandfahrt
4x Autobahnfahrt
3x Nachtfahrt
Theorieprüfung: erforderlich
Praxisprüfung: erforderlich
|
|
|