Dein kompetenter Ansprechpartner für die PKW und Motorradausbildung
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Klasse A2

Krafträder mit Leistungsbeschränkung

 

-Motorleistung max. 35kW

-Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg

 

Mindestalter 18 Jahre

 

oder

 

2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1 *

Theorieausbildung:

 

Ersterwerb:

 

12 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Grundwissen

  4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht

 

Erweiterung: (Vorbesitz eines Führerscheines)

 

6 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Grundwissen

4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht

 

 

 

Praxisausbildung:

 

-Fahrstunden auf dem Übungsplatz zum Erlernen und Beherrschen der

Grundfahraufgaben,

-Stadtfahrten,

-sowie 12 gesetzliche Pflichtstunden (Sonderfahrten) zu je 45 Minuten.

5x Überlandfahrt

4x Autobahnfahrt

3x Nachtfahrt

 

Theorieprüfung: erforderlich

Praxisprüfung: erforderlich

 

 

* Bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A1 (Aufstieg):

 

-Übungsstunden nach Bedarf

-Keine Theoriestunden vorgeschrieben

-Keine gesetzlichen Pflichtstunden vorgeschrieben

 

 

Theorieprüfung: nicht erforderlich

Praxisprüfung: erforderlich

 

Bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1:

 

-Übungsstunden nach Bedarf

-nur 6 gesetzliche Pflichtstunden vorgeschrieben

3x Überlandfahrt

2x Autobahnfahrt

1x Nachtfahrt

 

Theorieprüfung: erforderlich

Praxisprüfung: erforderlich


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