Krafträder mit Leistungsbeschränkung
-Motorleistung max. 35kW
-Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
Mindestalter 18 Jahre
oder
2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1 *
Theorieausbildung:
Ersterwerb:
12 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Grundwissen
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
Erweiterung: (Vorbesitz eines Führerscheines)
6 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Grundwissen
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
-Fahrstunden auf dem Übungsplatz zum Erlernen und Beherrschen der
Grundfahraufgaben,
-Stadtfahrten,
-sowie 12 gesetzliche Pflichtstunden (Sonderfahrten) zu je 45 Minuten.
5x Überlandfahrt
4x Autobahnfahrt
3x Nachtfahrt
Theorieprüfung: erforderlich
Praxisprüfung: erforderlich
* Bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A1 (Aufstieg):
-Übungsstunden nach Bedarf
-Keine Theoriestunden vorgeschrieben
-Keine gesetzlichen Pflichtstunden vorgeschrieben
Theorieprüfung: nicht erforderlich
Praxisprüfung: erforderlich
Bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1:
-Übungsstunden nach Bedarf
-nur 6 gesetzliche Pflichtstunden vorgeschrieben
3x Überlandfahrt
2x Autobahnfahrt
1x Nachtfahrt
Theorieprüfung: erforderlich
Praxisprüfung: erforderlich
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