Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter 24 Jahre
oder
2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 *
Theorieausbildung:
Ersterwerb:
12 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Grundwissen
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
Erweiterung: (Vorbesitz eines Führerscheines)
6 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Grundwissen
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
-Fahrstunden auf dem Übungsplatz zum Erlernen und Beherrschen der
Grundfahraufgaben,
-Stadtfahrten,
-sowie 12 gesetzliche Pflichtstunden (Sonderfahrten) zu je 45 Minuten.
5x Überlandfahrt
4x Autobahnfahrt
3x Nachtfahrt
Theorieprüfung: erforderlich
Praxisprüfung: erforderlich
* Bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (Aufstieg):
-Übungsstunden nach Bedarf
-Keine Theoriestunden vorgeschrieben
-Keine gesetzlichen Pflichtstunden vorgeschrieben
Theorieprüfung: nicht erforderlich
Praxisprüfung: erforderlich
Bei Vorbesitz der Klasse A1 oder weniger als 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2:
-Übungsstunden nach Bedarf
-nur 6 gesetzliche Pflichtstunden vorgeschrieben
3x Überlandfahrt
2x Autobahnfahrt
1x Nachtfahrt
Theorieprüfung: erforderlich
Praxisprüfung: erforderlich
Die Schlüsselzahl 80 ermöglicht es bereits mit 21 Jahren die Prüfung für Klasse A abzulegen. Allerdings dürfen vor erreichen des 24. Lebensjahres nur Krafträder der Klasse A2 gefahren werden und ab dem 24. Geburtstag dann ohne weitere Prüfung Motorräder der Klasse A.
Ausbildung und Prüfungen sind identisch mit Klasse A.
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