Dein kompetenter Ansprechpartner für die PKW und Motorradausbildung
Dein kompetenter Ansprechpartner für die PKW und Motorradausbildung

Klasse A

Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung

 

Mindestalter 24 Jahre

 

oder

 

2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 *

Theorieausbildung:

 

Ersterwerb:

 

12 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Grundwissen

4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht

 

Erweiterung: (Vorbesitz eines Führerscheines)

 

6 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Grundwissen

4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht

 

 

 

Praxisausbildung:

 

-Fahrstunden auf dem Übungsplatz zum Erlernen und Beherrschen der

Grundfahraufgaben,

-Stadtfahrten,

-sowie 12 gesetzliche Pflichtstunden (Sonderfahrten) zu je 45 Minuten.

5x Überlandfahrt

4x Autobahnfahrt

3x Nachtfahrt

 

Theorieprüfung: erforderlich

Praxisprüfung: erforderlich

 

 

* Bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (Aufstieg):

 

-Übungsstunden nach Bedarf

-Keine Theoriestunden vorgeschrieben

-Keine gesetzlichen Pflichtstunden vorgeschrieben

 

Theorieprüfung: nicht erforderlich

Praxisprüfung: erforderlich

 

Bei Vorbesitz der Klasse A1 oder weniger als 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2:

 

-Übungsstunden nach Bedarf

-nur 6 gesetzliche Pflichtstunden vorgeschrieben

3x Überlandfahrt

2x Autobahnfahrt

1x Nachtfahrt

 

Theorieprüfung: erforderlich

Praxisprüfung: erforderlich

Klasse A80 (Schlüsselzahl 80)

Die Schlüsselzahl 80 ermöglicht es bereits mit 21 Jahren die Prüfung für Klasse A abzulegen. Allerdings dürfen vor erreichen des 24. Lebensjahres nur Krafträder der Klasse A2 gefahren werden und ab dem 24. Geburtstag dann ohne weitere Prüfung Motorräder der Klasse A.

 

Ausbildung und Prüfungen sind identisch mit Klasse A.


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