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Ausbildungsklassen
Klasse   Berechtigt zum Fahren von: Mindestalter Einschluß der Klassen
         
B
( PKW )
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt )
17 Jahre
bzw.
18 Jahre
L, M, S
BE
( Anhänger )
Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit mehr als 750 kg
zulässiger Gesamtmasse oder Kombinationen die nicht unter Klasse B fallen.
Voraussetzung ist der Besitz bzw. die bestandene Fahrprüfung der Klasse B
18 Jahre B, L, M, S
A offen
( Motorrad )
Krafträder ( Zweiräder, auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
25 Jahre A1, M
A begrenzt
( Motorrad )
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der
Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als
25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
18 Jahre A1, M
A1
( 125 er )
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ( Leichtkrafträder )
- vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h (bbH)
16 Jahre M
M
( Roller )
Kleinkrafträder ( Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschiene oder einem
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm )
und Fahrräder mit Hilfsmotor ( Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen
Antriebsmaschiene oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr
als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von
Fahrrädern aufweisen )
16 Jahre - - -
Mofa Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel -,
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn
von nicht mehr als 25 km/h
15 Jahre - - -